Die Formen der Riester-Förderung sind vielfältig und umfangreich. Gerade Menschen, die ein oder mehrere kindergeldberechtigte Kinder haben, können von den jährlich gezahlten Riester-Rente Zulagen profitieren. Für Alleinstehende Anleger sind oftmals die Steuererstattungen interessant. Bis zu 2.100 Euro können jährlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Seit Einführung der Riester-Rente hat der Gesetzgeber kontinuierlich nachgebessert und die jährlichen Zulagen immer wieder erhöht. Erst 2018 wurde die Grundzulage, die jeder Riester-Sparer erhalten kann, von 154 auf 175 Euro angehoben.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war.
Ob Kinderfreibetrag oder Ehrenamtsfreibetrag.
Vereinfacht gesagt ist der Steuerfreibetrag ein Betrag, der von Ihrem Jahreseinkommen abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird.
Das bedeutet, dass Sie für diesen Teil des Gesamteinkommens keine Steuern bezahlen müssen – ein Freibetrag entlastet Sie also finanziell.
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Grundsätzlich gilt:
Die Steuererklärung macht man immer dann, wenn ein Kalenderjahr vorbei ist. Ab dem 01. Januar können sie also die Steuererklärung für das Jahr davor machen. Theoretisch, denn die meisten lassen sich damit lieber mehr Zeit.
Wichtige Informationen!