Fristende (Erklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) |
Fristende (Erklärung mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) |
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VZ |
Regelfall |
Regelfall |
2019 | 31.07.2020 | 31.08.2021 |
2020 | 02.11.2021 | 31.08.2022 |
2021 | 31.07.2020 | 31.08.2021 |
2022 | 01.11.2022 | 31.08.2023 |
2023 | 02.09.2024 | 02.06.2025 |
2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 |
2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
Ja, es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Lohnsteuerhilfevereine nur ihre Mitglieder steuerlich beraten und betruen dürfen.
Unsere Mitgliedsbeiträge sind sozial gestaffelt und richten sich nach Ihren Einnahmen, Der Jahresbeitrag und die einmalige Aufnahmegebühr geben wir Ihnen sofort beim Erstkontakt. Bitte beachten Sie: Alle unserere Leistungen sind mit dem Jahresbeitrag abgegolten, es gibt keine Zusatzkosten. Die wichtigsten Informationen zum Mitgliedsbeitrag erfahren Sie direkt von uns.
Die DLHV Berater kümmern sich - im Rahmen der Beratungsbefugnis - das ganze Jahr um die Steuerangelegenheiten der Vereinsmitglieder. Im Vordergrund stehen dabei das Erstellen der Einkommensteuererklärung und die Abwicklung mit dem Finanzamt.
Sie senden uns eine einfache Anfrage über unser Kontakformular und wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Im Kontaktgespräch können sie Ihren Beratungskreis wählen und wir klären Details, z.B. wie hoch ihr vorraussichtlicher Mitgliedsbeitrag sein wird.
Es gilt hier die gesetzlich geregelte Beratungsbefungnis, sprechen Sie uns einfach an. Wir finden Lösungen für jeden individuellen Fall.